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Beschwerdemanagement |
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Wenn
Sie sich über MeditorInnen beschweren wollen, ist es sinnvoll, sich vorab telefonisch an uns zu wenden. Erfahrene
MediatorInnen lassen sich den Beschwerdeanlass genau schildern und
werden Ihre Bedürfnisse erfragen. Nach diesem ersten informativen Gespräch
gilt es zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen und unterstützen Sie
dabei gerne. So kann es hilfreich sein, Ihr
Anliegen mit dem/der MediatorIn direkt zu klären und dieses in der folgenden
Mediations-Sitzung zu thematisieren. Sollte eine direkte Klärung zwischen den
Betroffenen nicht möglich ist, ersuchen wir um erneute Kontaktaufnahme. In
diesem Fall wird von der Servicestelle überprüft, ob der/die betroffenen
MediatorIn einem Mitglied des Österreichischen Netzwerk Mediaiton (ÖNM)
angehört. Dies ist Voraussetzung für die weitere Behandlung der Beschwerde.
Wenn dies zutrifft, werden Sie gebeten, Ihre Beschwerde schriftlich
einzubringen. Anschließend wird der/die betroffene KollegIn um Stellungnahme
ersucht und eine Klärung angestrebt. Weiters kann die Servicestelle für Mediation die
Vorbereitung einer „Erweiterten Mediation“ anbieten. Ziel dieser „Erweiterten
Mediation“, die als Co-Mediation durchgeführt wird, ist eine Beilegung der
Beschwerdepunkte oder eine Einigung über das weitere Vorgehen. Die Mediation
findet zwischen Ihnen als BeschwerdeführerIn und dem/der betroffenen
MediatorIn statt. Zu diesem Zweck nominiert die Servicestelle für Mediation ein MediatorInnenteam (beide sind
Eingetragene MediatorInnen) für die Leitung der „Erweiterten Mediation“. Es
müssen alle Betroffenen dieser „Erweiterten Mediation“ zustimmen, wobei die
Teilnahme an dieser Mediation für alle Beteiligten freiwillig ist. Die Kosten für die „Erweiterte
Mediation“ im Rahmen von 2 Stunden übernimmt die Servicestelle für
Mediation. Sobald alle Voraussetzungen
für die „Erweiterte Mediation“ geklärt sind, werden Sie von uns informiert.
Die weitere Organisation dieser „Erweiterten Mediation“ obliegt dem
MediatorInnenteam, das auch die „Erweiterte Mediation“ durchführen wird. |