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Grundregeln der
Mediation |
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Verpflichtung
zu einem fairen Umgang – ausreden lassen – zuhören. +
Vertraulichkeit:
Informationen aus der Mediation sollen auch von den KlientInnen nicht
weitergegeben oder gegeneinander verwendet werden. (auch wenn die gesetzliche
Verschwiegenheit nur für MediatorInnen gilt). +
Größtmögliche
Offenheit – ehrliche Darlegung der Verhältnisse bei gleichzeitigem
Bewusstsein und Berücksichtigung, dass eine Mediation auch scheitern könnte! +
Jeder
hat die Möglichkeit, rechtliche oder sonst fachspezifische Beratung
einzuholen. Mediation ersetzt keine Rechtsberatung! Mediation ist keine
Rechtsberatung! +
MediatorInnen
unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. (Das gilt auch
nach Abschluss der Mediation und auch gegenüber Gerichten und Behörden.) +
Die
Mediation kann jederzeit und von jedem abgebrochen werden. |