Grundregeln der Mediation  

+         Verpflichtung zu einem fairen Umgang – ausreden lassen – zuhören.

+         Vertraulichkeit: Informationen aus der Mediation sollen auch von den KlientInnen nicht weitergegeben oder gegeneinander verwendet werden. (auch wenn die gesetzliche Verschwiegenheit nur für MediatorInnen gilt).

+         Größtmögliche Offenheit – ehrliche Darlegung der Verhältnisse bei gleichzeitigem Bewusstsein und Berücksichtigung, dass eine Mediation auch scheitern könnte!

+         Jeder hat die Möglichkeit, rechtliche oder sonst fachspezifische Beratung einzuholen.  Mediation ersetzt keine Rechtsberatung! Mediation ist keine Rechtsberatung!

+         MediatorInnen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. (Das gilt auch nach Abschluss der Mediation und auch gegenüber Gerichten und Behörden.)

+         Die Mediation kann jederzeit und von jedem abgebrochen werden.