Bundesministerium für Justiz: Liste der eingetragenen MediatorInnen

Beschwerdemanagement

Wenn Sie sich über MeditorInnen beschweren wollen, ist es sinnvoll, sich vorab telefonisch an uns zu wenden. Erfahrene MediatorInnen lassen sich den Beschwerdeanlass genau schildern und werden Ihre Bedürfnisse erfragen. Nach diesem ersten informativen Gespräch gilt es zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen und unterstützen Sie dabei gerne.

So kann es hilfreich sein, Ihr Anliegen mit dem/der MediatorIn direkt zu klären und dieses in der folgenden Mediations-Sitzung zu thematisieren. Sollte eine direkte Klärung zwischen den Betroffenen nicht möglich ist, ersuchen wir um erneute Kontaktaufnahme. In diesem Fall wird von der Servicestelle überprüft, ob der/die betroffenen MediatorIn einem Mitglied des Österreichischen Netzwerk Mediaiton (ÖNM) angehört. Dies ist Voraussetzung für die weitere Behandlung der Beschwerde. Wenn dies zutrifft, werden Sie gebeten, Ihre Beschwerde schriftlich einzubringen. Anschließend wird der/die betroffene KollegIn um Stellungnahme ersucht und eine Klärung angestrebt.

Weiters kann die Servicestelle für Mediation die Vorbereitung einer „Erweiterten Mediation“ anbieten. Ziel dieser „Erweiterten Mediation“, die als Co-Mediation durchgeführt wird, ist eine Beilegung der Beschwerdepunkte oder eine Einigung über das weitere Vorgehen. Die Mediation findet zwischen Ihnen als BeschwerdeführerIn und dem/der betroffenen MediatorIn statt. Zu diesem Zweck nominiert die Servicestelle für Mediation ein MediatorInnenteam (beide sind Eingetragene MediatorInnen) für die Leitung der „Erweiterten Mediation“. Es müssen alle Betroffenen dieser „Erweiterten Mediation“ zustimmen, wobei die Teilnahme an dieser Mediation für alle Beteiligten freiwillig ist.

Die Kosten für die „Erweiterte Mediation“ im Rahmen von 2 Stunden übernimmt die Servicestelle für Mediation.

Sobald alle Voraussetzungen für die „Erweiterte Mediation“ geklärt sind, werden Sie von uns informiert. Die weitere Organisation dieser „Erweiterten Mediation“ obliegt dem MediatorInnenteam, das auch die „Erweiterte Mediation“ durchführen wird.