Bundesministerium für Justiz: Liste der eingetragenen MediatorInnen

Grundregeln der Mediation

  • Verpflichtung zu einem fairen Umgang – ausreden lassen – zuhören.

  • Vertraulichkeit: Informationen aus der Mediation sollen auch von den KlientInnen nicht weitergegeben oder gegeneinander verwendet werden. (auch wenn die gesetzliche Verschwiegenheit nur für MediatorInnen gilt).

  • Größtmögliche Offenheit – ehrliche Darlegung der Verhältnisse bei gleichzeitigem Bewusstsein und Berücksichtigung, dass eine Mediation auch scheitern könnte!

  • Jeder hat die Möglichkeit, rechtliche oder sonst fachspezifische Beratung einzuholen. Mediation ersetzt keine Rechtsberatung! Mediation ist keine Rechtsberatung!

  • MediatorInnen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. (Das gilt auch nach Abschluss der Mediation und auch gegenüber Gerichten und Behörden.)

  • Die Mediation kann jederzeit und von jedem abgebrochen werden.