Bundesministerium für Justiz: Liste der eingetragenen MediatorInnen

Grundregeln der Mediation

Folgende Grundregeln bilden das Fundament für eine erfolgreiche Mediation. Sie schaffen einen sicheren Rahmen, in dem die Parteien ihre Konflikte eigenverantwortlich und respektvoll lösen können.

  • Verpflichtung zu einem fairen Umgang: Ein respektvoller und wertschätzender Umgang ist die Grundlage jeder Mediation. Dazu gehört, dass alle Beteiligten einander ausreden lassen, aktiv zuhören und die Perspektiven der anderen ernst nehmen. Nur so kann ein konstruktiver Dialog entstehen.

  • Vertraulichkeit: Alle Informationen, die während der Mediation ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht nur für die MediatorInnen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sondern auch für die KlientInnen. Informationen dürfen weder weitergegeben noch gegeneinander verwendet werden, um das Vertrauen und die Offenheit im Mediationsprozess zu gewährleisten.

  • Größtmögliche Offenheit: Die Mediation lebt von der ehrlichen und transparenten Darlegung der jeweiligen Interessen, Bedürfnisse und Verhältnisse. Gleichzeitig ist allen Beteiligten bewusst, dass eine Mediation auch scheitern kann. Diese Offenheit erfordert Mut und Vertrauen in den Prozess.

  • Recht auf externe Beratung: Jede Partei hat jederzeit die Möglichkeit, rechtliche oder andere fachspezifische Beratung in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig zu betonen, dass Mediation keine Rechtsberatung ersetzt. Die MediatorInnen sind neutral und geben keine rechtlichen Empfehlungen.

  • Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der MediatorInnen: MediatorInnen sind gesetzlich verpflichtet, über alle Inhalte der Mediation Stillschweigen zu bewahren – auch nach Abschluss der Mediation und gegenüber Gerichten oder Behörden. Diese Verpflichtung schafft einen geschützten Raum für offene Gespräche.

  • Freiwilligkeit und Abbruchrecht: Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Jede Partei hat das Recht, die Mediation jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies gewährleistet, dass der Prozess nur fortgeführt wird, wenn alle Beteiligten bereit sind, an einer Lösung zu arbeiten.